EU-Ararpolitik
Die gemeinsame Agrarpolitik ist bereits seit den Verhandlungen über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft im Jahre 1957, fester Bestandteil dieses Vertrages. Nach dem Zweiten Weltkrieg sicherten viele Länder ihre heimische Landwirtschaft durch staatliche Eingriffe ab, um die Ernährungsgrundlage zu sichern. Durch diese Eingriffe entzogen sich die landwirtschaftlichen Güter weitgehend dem Steuerungssystem einer Marktwirtschaft. Dies erforderte die Aufnahme einer Sonderregelung für die Landwirtschaft im Vertrag der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Bis heute ist die EU-Agrarpolitik fester Bestandteil der Europa-Politik und stellt einen Großteil der Ausgaben dar.
